Leistungen für unsere Mitarbeiter
1. Arbeitsverhältnis
Als Mitarbeiter der iks sind Sie fest angestellt und profitieren von einem umfangreichen Angebot an sozialen Leistungen. Unsere Arbeitsverträge sind unbefristet.
2. Urlaub
Der Urlaub staffelt sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit wie folgend:
im 1. Jahr 26 Tage
im 2. Jahr 27 Tage
im 3. Jahr 28 Tage
im 4. Jahr 29 Tage
ab dem 5. Jahr 30 Tage.
Zusätzlich freie Tage können gemäß Gleitzeitkonto genommen werden. Im Gleitzeitkonto können bis zu 150 Stunden angesammelt werden, welche in Absprache unbegrenzt entnommen werden dürfen.
3. Sonderurlaub
Bei folgenden Ereignissen gewährt die iks bezahlten Sonderurlaub:
bei eigener Eheschließung 2 Tage
bei Niederkunft der Ehefrau 2 Tage
bei eigener Silberhochzeit 1 Tag
beim Tod des Ehegatten und der Kinder 3 Tage
beim Tod von Eltern 1 Tag
bei Eheschließung von Kindern 1 Tag
bei Umzug mit eigener Wohnungseinrichtung 1 Tag
4. Urlaubsgeld
Pro Urlaubstag zahlt die iks Urlaubsgeld in Höhe von 2,4 % des monatlichen Gehaltes. Im Jahr entspricht dies je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 62,4 % und 72,0 % des Monatsgehaltes. Das Urlaubsgeld wird zusammen mit dem Monatsgehalt ausbezahlt in welchem der Urlaub genommen wurde.
5. Weihnachtsgratifikation
Die Gratifikation staffelt sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit:
6 Monate 30 %
12 Monate 40%
24 Monate 50 %
36 Monate 60 %
Die Auszahlung erfolgt spätestens im Dezember des Jahres, Stichtag der Berechnung der Weihnachtsgratifikation ist der 30. November. Voraussetzung ist ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
5. Überstunden
Sofern Überstunden und Mehrarbeit nicht durch eine Regelung erfasst sind, werden Zuschläge bezahlt.
6. Vermögenswirksame Leistungen
Nach Ablauf der Probezeit hat der Mitarbeiter die Möglichkeit vermögenswirksame Leistungen nach dem 5. Vermögensbildungsgesetzt zu beanspruchen bis zur Höhe von 40,00 Euro monatlich. Die iks gewährt hierauf einen Zuschuss von 27,00 Euro monatlich.
7. Lebensversicherung / Direktversicherung / Pensionskasse
Die Mitarbeiter hat nach Ablauf der Probezeit die Möglichkeit, einen Teil seines Gehaltes in Form einer Entgeltumwandlung als Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG anzulegen. Weiterhin bieten wir im Rahmen eines Gruppenvertrages die Altersversorgung über eine Pensionskasse nach § 3 Nr. 63 EStG an. Sofern sich rechtliche insbesondere steuerrechtliche Änderungen ergeben, behalten wir uns vor, diese Zusage entsprechend anzugleichen bzw. zu ändern.
8. Einkaufsportal
„Mitarbeitervorteile“ Beim Einkaufsportal „Mitarbeitervorteile“ werden Ihnen bei über 500 namhaften Partnerunternehmen bestmögliche Einkaufsvorteile vermittelt. Das Angebot umfasst Autos, Konsumgüter, Mode, Multimedia, Reiseveranstalter, Hersteller-Direktverkauf, Versandhäuser, führende Online Shops, lokale Vorteile und Dienstleistungen.
9. Sonstiges
Grundsätzlich sind diese Vergünstigungen freiwillige Leistungen der iks und wir beabsichtigen, diese in voller Höhe in jedem Jahr zu gewähren. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, in wirtschaftlich schwierigen Situationen diese teilweise oder sogar ganz zu kürzen. In diesem Fall wäre keine Änderungskündigung notwendig.Alle genannten Leistungen sind zeitanteilig zu kürzen für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer sich im Erziehungsurlaub befindet. Wehr- und Ersatzdienst leistet oder arbeitsunfähig ist. Bei der Arbeitsunfähigkeit werden nur Zeiten berücksichtigt, die über den Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung hinausgehen.